pusdorf.info – Corona: Chancen und Tücken einer Videokonferenz

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Von Richtlinien, Erfahrungen, sowie den Chancen und Tücken einer Videokonferenz

Die aktuelle Corona-Situation ist für alle eine schwierige Zeit. Dennoch müssen Handlungs- und Beschlussfähigkeit für Vereine, Stiftungen, Gesellschaften etc. auch unter diesen Bedingungen - z.B. beim Einsatz einer Video-Konferenz - gewährleistet bleiben.


Auch wenn es eine Vielzahl von Beispielen gibt, sei zur Erläuterung eine Fragestellung genannt, die auch im Pusdorfer Umfeld Bedeutung haben dürfte. Wie ist es z.B. Sport- oder Kulturvereinen möglich, die verbindlich einmal pro Jahr durchzuführende Mitgliederversammlung so abzuhalten, dass Beschlüsse zur Haushaltslage oder Wahlen zum Vorstand rechtssicher abgewickelt werden können?

Ist so etwas z.B. auch komplett per Videokonferenz machbar oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?


Ein kurzer Überblick zu den (neuen) gesetzlichen Regelungen
Vom Deutschen Bundestag wurden am 28. März 2020 gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von vielen verschiedenen Rechtsformen sichergestellt wird. Enthalten sind vorübergehende Möglichkeiten, betroffene Rechtsformen in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben. Die Regelungen gelten vorerst bis Ende 2021. Sehen Sie nachfolgend einen kurzen Ausschnitt.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen sichern sollen, wenn die Organe der Vereine oder Stiftungen nicht persönlich zusammenkommen können, um notwendige Beschlüsse zu fassen.

Für Vereine sind ergänzend auch Regelungen vorgesehen, die die Beschlussfassungen durch die Mitgliederversammlung erleichtern sollen. Derzeit sieht das Vereinsrecht im BGB vor, dass Mitgliederversammlungen nur als Präsenzversammlungen möglich sind. Nur in der Mitgliederversammlung können die Vereinsmitglieder ihre Mitgliederrechte ausüben. Wer nicht persönlich kommt, kann bislang nicht abstimmen.

Künftig sollen virtuelle Mitgliederversammlungen möglich sein, zu denen sich Vorstand und Mitglieder zusammenschalten können. Mitgliedern soll auch ermöglicht werden, ihre Stimmen schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung abzugeben. Bisher können dies nur die Vereine wirksam tun, die dies in ihrer Satzung geregelt haben. Die neuen Regelungen sollen auch Vereinen, die keine entsprechenden Satzungsbestimmungen haben, ermöglichen ihre Mitgliederversammlungen so abzuhalten.

Das Gesetz sieht auch Erleichterungen für die Beschlussfassung der Vereinsmitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung vor. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung können die Mitglieder außerhalb von einer Mitgliederversammlung nur Beschlüsse fassen, wenn alle Mitglieder ihre Stimme schriftlich abgeben, d.h. durch einen eigenhändig unterschriebenen Brief, und alle Mitglieder dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Auch für diese Vereine sollen Beschlüsse außerhalb der Mitgliederversammlung erleichtert werden. Es soll ausreichen, die Stimme in Textform abzugeben, d.h. z.B. auch durch E-Mail oder Fax. Für die Beschlussfassung sollen nicht mehr die Stimmen aller Vereinsmitglieder erforderlich sein. Für den Beschluss soll dieselbe Mehrheit erforderlich sein, wie für einen Beschluss, der in der Mitgliederversammlung gefasst wird. Zum Schutz der Mitglieder wird allerdings geregelt, dass der Beschluss nur wirksam zustande kommt, wenn die Hälfte der Vereinsmitglieder die Stimme abgibt.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbrauerschutz, Stand: 29. Oktober 2020


Ob Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Genossenschaften oder sonstige Rechtformen, auch die rechtliche Seite ist unter Corona-Bedingungen für viele eine Herausforderung. Es werden daher nicht nur angepasste Sichtweisen benötigt, sondern auch entsprechende rechliche Rahmenbedingungen, um das Alltagsgeschäft auch unter diesen Bedingungen rechtssicher abwickeln zu können.

 


Eine kleine (subjektive) Übersicht zu Systemen für Videokonferenzen
Damit sich Arbeitsgruppen unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie "treffen" und einigermaßen arbeitsfähig bleiben können, werden digitale Lösungen wohl erst einmal eine wichtige und manchmal sogar die einzige Möglichkeit sein. Auch der soziale Arbeitskreis Pusdorf "trifft" sich je nach Corona-Lage regelmäßig nicht nur real sondern auch virtuell im Netz und benutzt dazu ein Video-Konferenzsystem. Unsere Erfahrung: DAS System, was alle Bedingungen und Wünsche erfüllt, scheint es nicht zu geben, alle haben (für uns) ihre Vor- und Nachteile.

Auch wenn es nicht einfach ist, eine eindeutige Empfehlung für oder gegen ein System zu geben, möchten wir dennoch eine kleine Liste der möglichen Produkte zur Verfügung stellen. Für den sozialen Arbeitskreis hatten wir drei Systeme in engere Wahl gezogen.

  • Jitsi-Meet
    Am preiswertesten kommt man mit Jitsi-Meet zum Ziel, denn dies ist absolute Freeware. Das Gute daran ist, dass auf PC, Tablet oder Smartphone keine Zusatzsoftware installiert werden muss, denn die Konferenz kann direkt in einem Browser wie Firefox abgewickelt werden. Das dem System manchmal nachgesagte "Einfrieren" für einige Sekunden bzw. die  kurzen „Sendepausen“ während einer Sitzung konnten wir vom Arbeitskreis allerdings zu Zeiten erhöhter Netzauslastung bestätigen.

  • Zoom
    Für Zoom gibt es eine kostenlose Version und eine, für die man eine kostenpflichtige Lizenz benötigt. Die Free-Version macht allerdings nach 45 Minuten „Feierarbeit“. Ein Neustart für weitere 45 Minuten ist aber sofort wieder möglich, so dass man mit etwas Leidensfähigkeit oder einem kurzen „Treffen“ damit leben könnte. Wenn die Gruppe klein ist (z.B. zwei bis drei Personen) bekommt man "wie von Geisthand" plötzlich einen kostenlosen Nachschub. Auch bei diesem System spielt - wie nicht anders zu erwarten - die Qualität der Internetverbindung mit eine entscheidende Rolle, aber die Bedienung ist intuitiv recht gut auch von Ungeübten zu durchschauen.

  • GoTo-Meeting
    GoTo-Meeting ist kostenpflichtig, zumindest für den Host, der die Einladung verschickt und alles steuert. Für die Teilnehmer ist es kostenlos. GoTo-Meeting wird z.B. auch vom Beirat bzw. dem Ortsamt Neustdat/Woltmershausen benutzt. Installation und auch die Bedienung sind intuitive gut zu bewerkstelligen.

  • Cisco Webex Meeting

    Cisco Webex Meetings ist eine leistungsstarke Videokonferenzplattform, die vor allem für große Unternehmen, die eine umfassende Videokonferenzlösung benötigen ausgelegt wurde. Das Webex-Sitzungszentrum funktioniert innerhalb Ihres Webbrowsers und es muss nichts heruntergeladen oder installiert werden.

Unser Fazit:
Mit allen Systemen, die wir bei verschiedenen Konferenzen und Vorträgen testen konnten, war auch bei Distanz-Meetings gutes Arbeiten möglich. Der Arbeitskreis selber hat bei seinen virtuellen Treffen zunächst des kostenlose "Jitsi-Meet" gemischte Erfahrungen sammeln können, ist aber später zu Zoom gewechselt. Die Qualität der Internetverbindung der Beteilgten an der Sitzung - so die Erahrungen auch aus anderen Gruppen und wie wohl kaum anders zu erwarten - bildete bei allen Systemen eine entscheidende Rolle. Insbesondere wenn größere Gruppen sich auf diese Art und Weise treffen, kann es bei allen Systemen zu Abbrüchen und Rückkoplungen kommen.

Wenn dennoch Probleme während der Sitzung auftreten, bringt es meistens schon etwas, dann die Mikrofone bei den nicht redenden Personen auszuschalten (Stichwort: Rückkopplung). Um zudem die Internetzugänge nicht zu sehr zu belasten, d.h. das "Einfrieren" der Sitzungen zu vermeiden, kann auch das Ausschalten der Kameras zumindest bei einigen Teilnehmenden Abhilfe bringen. Ansonsten war und ist die Nutzung aller Systeme schon eine Erfahrung wert und schneidet besser ab, als es manchmal in entsprechenden Foren dargestellt wird.


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Was man wissen sollte

Pusdorf.info wird ehrenamtlich von Mitgliedern eines sozialen Arbeitskreises in Woltmershausen und Rablinghausen betreut. Es werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt, und es bestehen keine Verbindungen zu Unternehmen, Parteien, Behörden oder sonstigen Institutionen.    ... mehr

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