pusdorf.info – 116116: Konto sperren lassen

Karte sperren


Konto sperren lassen
Kreditkarte verloren, Bankkarte gestohlen, Mastercard von den Einbrechern mitgenommen, oder Passwort irgendwie nach außen gedrungen. In derartigen Fällen ist schnelles Sperren über die zentrale Rufnummer 116116 möglich.


Was zu tun ist: Das Wichtigste kurz und knapp

  • Beim Verlust einer Karte - aus welchen Gründen auch immer - muss sie aus verständlichen Gründen zeitnah gesperrt werden.
  • Wichtig: Vor dem Anruf IBAN oder Kontonummer und BLZ bzw. die entsprechende Karten­nummer bereit halten.
  • Um eine verlorene oder gestohlene Karte zu sperren, ruft man entweder beim Sperr-Notruf 116116 oder direkt bei seiner Bank bzw. seinem Kreditkarten-Unternehmen an.
  • Beim Anruf aus dem Ausland die Ländervorwahl +49 nicht vergessen. Alternativ steht auch die Nummer +49 30 4050 4050 zur Verfügung.
  • Um die Karte auch für die an das System angeschlossenen Läden zu sperren, sollte der Diebstahl auch bei der Polizei gemeldet werden. Die Girocard wird dort über den Kuno-Sperrdienst sperren lassen.
  • Anschließend ist es wichtig, die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeiten Kontakt mit der Bank aufzunehmen.

Nicht ohne meine Karte: Ergänzende Infos
man 1675685 640Schon lange läuft bei geschäftlichen Angelegenheiten kaum noch etwas ohne Karte und Passwort. Dadurch sammeln sich allerdings im Laufe der Zeit auch so einige Nachweise und Karten in Brieftasche, Portemonnaie, Handtasche, Hosentasche oder Schublade in der Wohnung an. Nachvollziehbar wäre sogar, dass es deshalb manchmal nicht einmal sofort auffällt, wenn eine Karte fehlt. Besonders sollte auch daran gedacht werden, wenn in Wohnung, Haus oder Auto eingebrochen wurde, denn fatal wird es, wenn man es zu späte bemerkt oder zu spät meldet und Unbefugte auf diesem Wege Zugriff auf das eigene Konto bekommen.

  • Die Sperr-Rufnummern sind 24 Stunden erreichbar. Alle wichtigen Rufnummern können auch auf dem sogenannten SOS-Infopass zur Kartensicherheit vermerkt werden und kann als PDF heruntergeladen werden (siehe unten).
  • Für das Sperren selber fallen keine Gebühren an, für die neue Karte kann die Bank allerdings eine Gebühr verlangen.
  • Es kann sein, dass der Herausgeber einer Karte bzw. einer Bank nicht am Service teilnimmt. Dann muss man - wie nicht anders zu erwarten - dierekt direkt mit seiner Bank Kontakt aufnehmen.
  • Bis eine Karte gesperrt ist, haftet man höchstens mit einem Betrag von 50 Euro. Danach übernimmt die Bank die entstehenden Kosten.
  • Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, so kann der Karteninhaber eine Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Zahlung zurückgeben und das Geld wird sofort wieder auf das Girokonto überwiesen.
  • Ist der Verlust einer Karte grob fahrlässig entstanden, so haftet man für den gesamten Schaden. Grob fahrlässig bedeutet:
    • die PIN wurde auf der Karte notiert bzw. PIN und Girokarte wurden gemeinsam im Geldbeutel getragen
    • Karten oder Geldbeutel wurden unbeaufsichtigt liegen gelassen
    • die Kartensperrung erfolgte nicht unverzüglich nach dem Bemerken des Verlusts.
  • Bei den Kreditkarten-Unternehmen Mastercard und Visa gilt zudem eine sogenannte Zero Liability Policy. Das heißt, Kunden haften überhaupt nicht, falls ihre Karte für unautorisierte Zahlungen oder zum Abheben genutzt wird. Bezahlt man kontaktlos, also über Near Field Communication (NFC), gilt ebenso die Zero Liability Policy von Mastercard und Visa. Bei Girocards haftet beim kontaktlosen Bezahlen ohne Pin oft die kartenausgebende Bank.
  • Für Mastercard und Visa können die Karten nicht gesperrt werden. In diesem Fall bekommt man aber Telefonnummern, über die die Kartenunternehmen Hilfe anbieten.
  • Unterschiede gibt es auch bei American Express und Diners Club. Diese Unternehmen geben die Karten selbst heraus und haben eigene Notrufnummern zum Sperren:
    • Für die American Express-Karte: 069/97 97 10 00
    • Für die Diners Club-Karte: 069/900 150 135 .
  • Wird eine Bankkarte nach erfolgter Sperrung wiedergefunden oder ist sie aufgrund von falschem Eingeben der PIN gesperrt worden, so ist es möglich, sie wieder entsperren zu lassen. Allerdings geht das nicht über den Sperr-Notruf, sondern nur bei der Bank, welche die Karte ausgestellt hat. Am einfachsten ist es, bei seiner Filialbank vorsprachig zu werden und die Entsperrung von einem Mitarbeiter vornehmen zu lassen.

  • Soll die Sperre nach einem Kartenverlust aufgehoben werden, so ist es ratsam, sowohl eine neue Karte als auch eine neue PIN zu beantragen.

Weitere Infos sind auf den folgenden Internetseiten zu finden:


Was man wissen sollte

Pusdorf.info wird ehrenamtlich von Mitgliedern eines sozialen Arbeitskreises in Woltmershausen und Rablinghausen betreut. Es werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt, und es bestehen keine Verbindungen zu Unternehmen, Parteien, Behörden oder sonstigen Institutionen.    ... mehr